Rechtssicherheitstest

Jährlich werden tausende Internetseitenbetreiber wegen der Nutzung von Bildern ohne Lizenz, fehlerhaften AGBs oder auf Grund nicht vorhandener Widerrufsbelehrungen abgemahnt.

Unser Tool für den Rechtssicherheitstest kann auf Grund der Komplexität des Themas natürlich keinen Besuch beim Fachanwalt für Internetrecht ersetzen. Es gibt Ihnen aber einen schnellen Überblick darüber, ob Ihre Internetseite die Basis-Anforderungen an eine rechtssichere Internetseite erfüllt.

 

Führen Sie den Test zur Rechtssicherheit Ihrer Internetseite durch und verringern Sie die Gefahr abgemahnt zu werden!

Testen

Impressum

Die Betreiber von Internetseiten sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Internetseite online zu stellen. Das besagt in Deutschland der  § 5 TMG sowie § 55 RStV. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind lediglich rein private Seiten ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht und ohne redaktionelle Inhalte. Internetseiten mit Banner-Werbung oder Affiliate-Links können hier bereits als gewerbliche Seiten mit Impressumspflicht eingestuft werden. Blogs können je nach Inhalt ebenfalls schnell als redaktioneller Inhalt gelten. Daher empfehlen wir generell den Einsatz eines Impressums. Dieses sollte auf jeder Seite über einen mit Impressum beschrifteten Link erreichbar sein.

Datenschutzerklärung

Die meisten Internetseiten erheben Daten von Nutzern, teilweise sogar ohne das Wissen der Internetseitenbetreiber. Webserver speichern beispielsweise häufig die Anfragen von Benutzern mit IP-Adressen und Zugriffszeiten in Server Logs, auf die der Internetseitenbetreiber je nach Konfiguration nicht mal Zugriff hat. Auch wenn Inhalte von Dritten, beispielsweise der Like-Button von Facebook oder eine Analyse-Software wie Google Analytics verwendet wird, werden Daten erhoben.

Über diese Erhebung von Daten muss der Internetseitenbetreiber die Besucher informieren. Es muss klar kommuniziert werden, welche Daten erhoben werden und wie diese weiter verarbeitet werden. Daher ist bei den meisten Internetseiten eine Datenschutzerklärung sinnvoll und bietet dem Betreiber mehr Rechtssicherheit.

Die Datenschutzerklärung sollte auf jeder Seite über einen mit Datenschutzerklärung beschrifteten Link erreichbar sein.

Cookie-Richtlinie der EU

Die europäische Union hat festgelegt, dass Internetseitenbetreiber ihre Besucher über die Nutzung von Cookies aufklären müssen und Ihnen eine Opt-In Möglichkeit gewähren sollten. Der Besucher muss also sein Einverständnis für die Benutzung von Cookies geben. Cookies dienen dazu, Besucher unterscheiden und wiedererkennen zu können, sie werden unter anderem für Login-Systeme genutzt. In Deutschland ist man momentan der Auffassung, dass eine Datenschutzerklärung, die die Benutzung von Cookies erläutert, ausreichend ist. Es herrscht jedoch eine gewisse rechtliche Unsicherheit.

Wer bestimmte Dienste von Google wie beispielsweise Google Adsense auf der eigenen Internetseite einsetzt, ist seit Juli 2015 von Google dazu verpflichtet, einen Cookie-Hinweis, beispielsweise in Form einer Cookie-Bar, in seine Internetseite einzubinden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte so eine Cookie-Bar für seine Besucher installieren.

Fragen zur rechtssicheren Internetseite?

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Konkrete Rechtsberatung dürfen wir allerdings nicht leisten. Wenn Sie konkrete Unterstützung bei der Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Internetrecht.


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