Änderungen der Google Richtlinien für Webmaster

Veröffentlicht am 01.02.2016 um 16:06 Uhr von Suchmaschinenplatzierer.

Änderungen der Google Richtlinien für Webmaster

Die echten Google Ranking Faktoren sind geheim, allerdings veröffentlicht Google seit Jahren Hilfestellungen für SEOs und Betreiber von Internetseiten. Diese Richtlinien für Webmaster helfen dabei, bessere Seiten zu bauen und so insgesamt besser bei Google platziert zu werden. Die deutschen Richtlinien finden sich hier, sind aber nicht so umfangreich, wie die englischen Google Webmaster Guidelines. Die deutschen Richtlinien beziehen sich recht knapp darauf, wie man Google dabei helfen kann, die eigenen Seiten zu finden und zu indizieren. Außerdem gibt es zahlreiche Infos zur Qualitätssicherung für Benutzer.

Die englischen Google Webmaster Guidelines geben einem dagegen konkretere Hinweise darauf, was für eine gute Platzierung getan werden muss. Hin und wieder ändert Google diese Webmaster Guidelines, um sie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen oder Aussagen genauer darzulegen. Im Januar 2016 erfolgten dagegen recht umfangreiche Änderungen an den Guidelines, die auch für die Platzierung eine große Rolle spielen können. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen aufgeführt, darunter HTTPS und mobiles SEO.



Neue Richtlinien

Eine ganz und gar neue Richtlinie lautet:

If possible, secure your site's connections with HTTPS. Encrypting interactions between the user and your website is a good practice for communication on the web.

Google stellt damit klar, dass SSL-verschlüsselte Internetseiten wünschenswert sind und damit vorraussichtlich auch besser platziert werden. HTTPS sollte damit für alle Internetseiten in Betracht gezogen werden und nicht nur im E-Commerce Bereich eingesetzt werden. Da SSL-Zertifikate mittlerweile durch Initiativen wie Let's Encrypt sogar kostenlos zu haben sind, sollten Webmaster sie flächendeckend einsetzen. Die Maßnahme dient schließlich auch dem Schutz der Besucher.

Design your site for all device types and sizes, including desktops, tablets, and smartphones. Use the mobile friendly testing tool to test how well your pages work on mobile devices, and get feedback on what needs to be fixed.

Eine Internetseite sollte auf Geräten jeglicher Größe funktionieren, egal ob Desktop-PC, Smartphone oder Tablet. Auch diese Richtlinie sollten Seitenbetreiber ohnehin erfüllen, der Anteil der mobilen Surfer nimmt nämlich ständig zu. Google präferiert bei der Einbindung der mobilen Seite übrigens das responsive Design als Lösung. Ob Ihre Internetseite mobil optimiert ist, können Sie hier kostenlos testen.

Der nächste neue Passus lautet:

Ensure that your pages are useful for readers with visual impairments, for example, by testing usability with a screen-reader.

Mit dieser neuen Richtlinie bricht Google eine Lanze für Menschen mit Sehbehinderungen und fordert von Internetseitenbetreibern, dass diese ihre Internetseite barrierefrei oder zumindest barrierearm aufbauen.

Ebenfalls gänzlich neu ist diese Richtlinie zur Sichtbarkeit:

Make your site's important content visible by default. Google is able to crawl HTML content hidden inside navigational elements such as tabs or expanding sections, however we consider this content less accessible to users, and believe that you should make your most important information visible in the default page view.

Inhalte, die beim Seitenaufruf nicht direkt sichtbar sind, sondern beispielsweise in einem Tab versteckt werden oder ausklappbar sind, hält Google demnach für weniger wichtig, als Inhalte, die direkt angezeigt werden. Internetseiten, die stark auf solche Lösungen setzen, könnten dadurch große Nachteile in der Platzierung haben. Gerade in Zeiten der Optimierung für mobile Geräte empfiehlt es sich ohnehin, dem Nutzer möglichst wenige Klicks zuzumuten, um zu den relevanten Inhalten zu kommen.

Geänderte Richtlinien

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft bezahlte Links wie beispielsweise Affiliate- oder Werbelinks. Über diese Links stand zuvor in den Richtlinien:

Make reasonable efforts to ensure that advertisements do not affect search engine rankings. For example, Google's AdSense ads and DoubleClick links are blocked from being crawled by a robots.txt file.

Nun liest sich die Richtlinie zu den Affiliatelinks wie folgt:

Make a reasonable effort to ensure that advertisement links on your pages do not affect search engine rankings. For example, use robots.txt or rel="nofollow" to prevent advertisement links from being followed by a crawler.

Die neue Richtlinie stellt das Nofollow-Attribut als gleichwertige Lösung wie einen Ausschluss über die robots.txt dar. Affiliate-Links müssen also nicht zwingend per robots.txt ausgeschlossenw erden, für die Erhaltung der Suchmaschinenplatzierung genügt auch das Nofollow-Attribut. Davon lässt sich ableiten, dass Google das Nofollow-Attribut tatsächlich nicht in die Wertung einer Internetseite einbezieht. Es ist außerdem das erste Mal, das Google das Nofollow-Attribut in den Richtlinien für Webmaster erwähnt.

Eine weitere Änderung betrifft die Anzahl der Links, die maximal auf einer Seite vorhanden sein sollten. Früher sprach Google hier von einer angemessenen Anzahl an Links auf einer Seite, zwischendurch wurden dann höchstens 100 Links empfohlen. Die überarbeitete Richtlinie lässt nun höchstens ein paar Tausend Links zu, die Anzahl wurde also stark angehoben:

Limit the number of links on a page to a reasonable number (a few thousand at most).

Kleinere Änderungen gab es auch bezüglich der Titel- und Alt-Attribute von Elementen. Hier wird mittlerweile neben beschreibenden und akkuraten Texten auch eine Spezifität gefordert:

Ensure that your title elements and alt attributes are descriptive, specific, and accurate.

Titel- und Alt-Attribute sollten also möglichst individuell vergeben werden und nicht unbedingt mehrfach verwendet werden.

Eine weitere Änderung der Richtlinien gibt es in Bezug auf die Sitemaps. Dort wird nach wie vor nicht nur eine Sitemap im XML-Format für Google gefordert, sondern auch eine Sitemap mit den wichtigsten Seiteninhalten für Besucher. Die beiden einzelnen Richtlinien wurden nun zusammengelegt:

Provide a sitemap file with links that point to the important pages on your site. Also provide a page with a human-readable list of links to these pages (sometimes called a site index or site map page).

Statt der alten Richtlinie

Check for broken links and correct HTML.

ist nun folgende Richtlinie in Kraft getreten:

Ensure that all links go to live web pages. Use valid HTML.

Google verweist damit nochmal eindeutig darauf, dass HTML valide sein muss, also gemäß den W3C-Vorgaben gültig sein muss. Links zu nicht mehr vorhandenen Seiten sind weiterhin ein Zeichen für schlechte Qualität.

Entfernte Richtlinien

Folgende Richtlinien wurden aus dem Regelwerk entfernt:

If you decide to use dynamic pages (i.e., the URL contains a "?" character), be aware that not every search engine spider crawls dynamic pages as well as static pages. It helps to keep the parameters short and the number of them few.

Dynamische Internetseiten sind mittlerweile zum Standard geworden und Google kann damit umgehen, so dass dieser Hinweis nicht mehr notwendig ist.

Use robots.txt to prevent crawling of search results pages or other auto-generated pages that don't add much value for users coming from search engines.

Auch diese Richtlinie wurde entfernt, findet sich aber ohnehin in allgemeinerer Form in den Guidelines.

Fazit

Insgesamt sorgen die neuen Google Richtlinien für mehr Klarheit. Nofollow-Attribute für bezahlte Links sind ebenso in Ordnung wie Internetseite mit tausenden Links darauf. Optimierung für mobile Geräte und HTTPS-Verschlüsselung sind ebenso erwünscht wie barrierearme Internetseiten.

 


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